MIT FAIRNESS UND RESPEKT

 Einsatzgebiet


Österreich

Für Pflegekräfte, die in Österreich tätig werden möchten, gibt es spezielle rechtliche Voraussetzungen.


1. Gewerbeberechtigung für selbstständige Pflegekräfte:

In Österreich arbeiten viele 24-Stunden-Pflegekräfte als selbstständige Personenbetreuer. Dafür ist eine Gewerbeberechtigung nötig, die bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat beantragt wird. Voraussetzungen für die Erteilung sind:

  • EU-Bürger benötigen keine zusätzliche Arbeitsgenehmigung.
  • Pflegekräfte aus Drittstaaten müssen eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorweisen.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis und der Nachweis über eine Krankenversicherung müssen ebenfalls vorgelegt werden.

Wichtig: Es handelt sich um ein freies Gewerbe, für das keine formale Ausbildung notwendig ist. Jedoch müssen Pflegekräfte über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung in der Betreuung verfügen.



2. Meldepflicht bei der Sozialversicherung:

Selbstständige 24-Stunden-Pflegekräfte sind pflichtversichert. Sie müssen sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) anmelden. Die Versicherungsbeiträge umfassen Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung.

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