MIT FAIRNESS UND RESPEKT
Einsatzgebiet
Österreich
Für Pflegekräfte, die in Österreich tätig werden möchten, gibt es spezielle rechtliche Voraussetzungen.
1. Gewerbeberechtigung für selbstständige Pflegekräfte:
In Österreich arbeiten viele 24-Stunden-Pflegekräfte als selbstständige Personenbetreuer. Dafür ist eine Gewerbeberechtigung nötig, die bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat beantragt wird. Voraussetzungen für die Erteilung sind:
- EU-Bürger benötigen keine zusätzliche Arbeitsgenehmigung.
- Pflegekräfte aus Drittstaaten müssen eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorweisen.
- Ein polizeiliches Führungszeugnis und der Nachweis über eine Krankenversicherung müssen ebenfalls vorgelegt werden.
Wichtig: Es handelt sich um ein freies Gewerbe, für das keine formale Ausbildung notwendig ist. Jedoch müssen Pflegekräfte über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung in der Betreuung verfügen.
2. Meldepflicht bei der Sozialversicherung:
Selbstständige 24-Stunden-Pflegekräfte sind pflichtversichert. Sie müssen sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) anmelden. Die Versicherungsbeiträge umfassen Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung.