Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung macht BETREUUNG leistbar
FÖRDERUNGEN
Die staatliche Förderung ist ein klares Signal: Die 24-Stunden-Betreuung ist nicht nur notwendig, sondern gewollt.
Österreich bietet eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung bis zu 800€ monatlich. Für diese Art der Förderung stellen wir Ihnen alle Anträge vorausgefüllt zur Verfügung.
Die Stadt Wien bietet zudem einen Zuschuss für den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Häusern bis zu 4.200€ an und das Land Niederösterreich ergänzt seine Leistungen durch den Betreuungsscheck von 1000€ pro Jahr.
Lesen Sie unten die weiteren Details.
FÖRDERUNG DER 24-STUNDEN-BETREUUNG
Personen, die zuhause gepflegt werden, können unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung erhalten.
Für zwei selbstständig erwerbstätige Betreuungspersonen, die der Pflichtversicherung auf Basis der für das jeweilige Beitragsjahr gesetzlich vorgesehenen Mindestbeitragsgrundlagen unterliegen, beträgt die Zuwendung 800 Euro monatlich, zwölf Mal jährlich.
Für nur eine selbstständig erwerbstätige Betreuungsperson kann eine Zuwendung in Höhe von 400 Euro monatlich geleistet werden.
Sollte die Betreuung durch eine selbstständig erwerbstätige Betreuungsperson durchgehend zumindest 28 Tage erfolgen, beträgt der Zuschuss 800 Euro.
ALTERSGERECHTER UMBAU - Wien
Die Stadt Wien fördert den altersgerechten, barrierefreien Umbau, zum Beispiel des Badezimmers oder des Zugangs zur Wohnung oder zum Haus. Der Zuschuss deckt 35 Prozent der förderbaren Umbaukosten ab und ist bis zu 4.200 Euro hoch. Die Aktion der Stadt Wien läuft bis bis 31. Dezember 2025.
BETREUUNGSSCHECK - Niederösterreich
Die Landesregierung unterstützt pflegebedürftige Menschen mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000 pro pflegebedürftiger Person, welche jedes Jahr bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.
Die Förderung für das Kalenderjahr 2025 kann ab 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 beantragt werden.